ᐅ Gewalt: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Gewalt Definition des BGH
  • Gewaltformen im Strafrecht
  • Arten der Gewalt
  • Körperliche / physische Gewalt
  • Psychische / seelische
  • Sexuellebzw. sexualisierte
  • Soziale Gewalt
  • Ökonomische
  • Häusliche
  • Androhung von Gewalt
  • Wann ist Gewaltanwendung erlaubt?
  • FAQ zu Gewalt
  • Was ist unter körperlicher Gewalt zu verstehen?
  • Was ist sexuelle Gewalt?
  • Was ist psychische Gewalt?
  • Was ist ökonomische Gewalt?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Schutz vor Gewalt?
  • Was können Betroffene von Gewalt tun?
  • Wie können Täter von Gewalt bestraft werden?

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Gewalt (© doidam10 / Fotolia.com)

Unter dem Begriff Gewalt ist der körperlich oder auch psychisch wirkende Zwang zu verstehen, der durch Kraft oder ein sonstiges Verhalten entsteht. Ziel ist es, die freie Willensbildung und -betätigung der anderen Person unmöglich zu machen oder zumindest zu beeinträchtigen.

Gewalt Definition des BGH

Eine juristische Definition liefert die Rechtsprechung des BGH, die Gewalt wie folgt definiert: "körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen" (BGH NJW 1995, 2643).

Gewaltformen im Strafrecht

Bei Definition im Strafrecht wird zwischen zwei Formen von Gewalt unterschieden:

Zum einen „vis compulsiva“, die auch als willensbeugende oder die beugende Gewalt definiert wird und die vor allem durch psychische Einwirkung (z.B. Nötigung) hervorgerufen wird. Der Täter will bei dem Opfer einen bestimmten Willensentschluss hervorrufen.

Zum anderen gibt es die „vis absoluta“, die absolute bzw. überwältigende Gewalt. Diese Form der Gewalt wird laut Definition vor allem körperlich / physisch verursacht (z.B. durch Körperverletzung, Vergewaltigung) und bei der die Willensbildung des Opfers komplett unterbunden wird oder aber ein Willen gebildet wird, dieser jedoch nicht betätigt werden kann. Dies kann durch Betäuben des Opfers (Unterbinden des Willens) ebenso geschehen wie durch Einsperren von Menschen (Wille kann nicht betätigt werden).

Arten der Gewalt

Gewalt kann demzufolge unterschiedliche Formen annehmen, dazu zählen vor allem folgende Arten:

Körperliche / physische Gewalt

Die körperliche Gewalt wird auch physische Gewalt genannt. Diese Form meint ein nach aussen gerichtetes, aggressives Verhalten, welches die Schädigung und/oder Verletzung eines anderen zur Folge hat. Bei dieser Form wird also körperliche Gewalt angewandt, um einen anderen Menschen zu verletzen oder sogar zu töten.

Beispiele

  • Schubsen
  • Treten und Schlagen
  • Ohrfeigen
  • Anspucken
  • Festhalten
  • Einsperren / Aussperren
  • Würgen
  • "Happy Slapping"

JuraForum.de-Tipp: "Happy Slapping" ist eine neuere Form von körperlicher Gewalt. Darunter versteht man einen Angriff auf einen Mitschüler, einen Lehrer oder auf eine unbekannte Person, wobei andere Mittäter das Geschehen noch mit dem Handy oder einer Videokamera aufnehmen. Das Opfer wird hierbei teilweise bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt oder gar vergewaltigt. Die Angreifer flüchten dann und lassen das Opfer einfach liegen.

Psychische / seelische

Die psychische/seelische Gewalt wird in der Regel verbal ausgeübt. Der Täter setzt dabei das Opfer psychisch massiv unter Druck, indem es das Opfer bedroht und/oder beleidigt.

Zur psychischen Gewalt zählen auch Stalking, Mobbing und Diskriminierungen.

JuraForum.de-Tipp: Psychische Gewalt ist im Gegensatz zur körperlichen Gewalt schwerer zu erkennen und in der Regel auch schwerer nachzuweisen. Im Übrigen können psychische Gewalt und körperliche Gewalt nebeneinander einhergehen und somit gemeinsam ausgeübt werden.

Beispiele

  • Arbeitgeber mobbt den Angestellten
  • Arbeitgeber oder andere Arbeitskollegen diskriminieren einen dunkelhäutigen Angestellten
  • Angestellte mobben einen anderen Angestellten
  • A bedroht B mit den Worten "Wenn du mir keine 20 Euro gibst, wirst du schon sehen!Ich weiß wo du wohnst"
  • X spioniert rund um die Uhr seine Ex-Freundin und stalkt sie täglich
  • beleidigen, beschimpfen, ständiges kritisieren, demütigen

Sexuellebzw. sexualisierte

Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt ist in der Regel ein Mix aus psychischer und körperlicher Gewalt. Darunter versteht man alle sexuellen Handlungen, die einer anderen Person aufgezwungen werden. Die Handlung ist also aus Sicht des Opfers unerwünscht. Dazu zählen vor allem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung.

Die Opfer von sexueller Gewalt sind in der Regel nach der Tat sehr traumatisiert und leiden Jahre bzw. jahrzehntelang unter den Taten. Aus Scham und auch aus Angst vor dem Täter trauen sich viele nicht, die Tat anzuzeigen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Beispiele

  • A führt gegen den Willen der B den vaginalen Geschlechtsverkehr an ihr aus (Vergewaltigung)
  • A führt gegen den Willen der B eine sexuelle Praktik an ihr aus, die sie nicht will. Grundsätzlichen Geschlechtsverkehr will sie mit A, jedoch nicht diese Praktik (zählt im Ergebnis als Vergewaltigung)
  • A zwingt C, ihm einen runterzuholen
  • A streichelt in der Bahn über den Po von D
  • A fasst den Busen der X an, gegen ihren Willen
  • A küsst in der Diskothek S gegen ihren Willen
  • A sagt zu seiner Arbeitskollegin S ständig, dass sie "einen geilen Arsch hat". Sie sagt ihm, dass er aufhören soll, dennoch wiederholt er dies.
  • A sagt zu seiner Nachbarin N, dass er sie "scharf" findet und mit ihr schlafen möchte.

Soziale Gewalt

Es gibt auch die soziale Gewalt als Form der Gewalt. Hierzu gehören Fälle wie

  • Kontrolle der sozialen Kontakte der anderen Person
  • Isolation eines anderen
  • man vergrault die Freunde/Verwandte/Bekannte von einem anderen
  • Kontaktverbote
  • Aussperren/ Einsperren

Ökonomische

Sodann gibt es auch die ökonomische Gewalt, was die meisten Menschen so an sich nicht kennen, zumindest nicht vom Wortlaut her. Hierzu gehören folgende Fälle:

  • man kontrolliert die Finanzen des Anderen
  • man nimmt dem Anderen Geld weg bzw. teilt es zu
  • man verweigert dem Anderen den Zugang zu seinem Konto
  • man lässt die andere Person nicht arbeiten

Häusliche

Eine weitere Form ist schließlich die häusliche Gewalt, die alle diese vorgenannten Formen annehmen und beinhalten kann.

Androhung von Gewalt

Die Androhung von Gewalt ist ebenfalls eine Form von Gewalt und kommt in der Praxis sehr häufig vor.

Die Androhung von Gewalt meint das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Das Opfer denkt also, dass der Täter die angedrohte Gewalt anwenden wird.

JuraForum.de-Tipp: Die Androhung von Gewalt stellt in der Regel eine Nötigung nach § 240 StGB dar.

Wann ist Gewaltanwendung erlaubt?

Zivilrecht als auch Strafrecht sehen ein Gewaltverbot vor.

Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, in denen die Gewaltanwendung als legitim angesehen wird. Dazu gehören:

  • Notwehr
  • und Notstand zur Verteidigung eigener Rechtsgüter
  • sowie der unmittelbare Zwang von Vollzugskräften, der auch als Gewaltmonopol des Staates bezeichnet wird.

JuraForum-Tipp: Auch der Staat muss sich bei der Ausübung oder Androhung physischer Gewalt gegen Menschen an das geltende Recht halten.

FAQ zu Gewalt

Gewalt im Sinne des Gesetzes umfasst alle Handlungen, die physisch oder psychisch auf eine Person einwirken und diese verletzen oder bedrohen. Sie kann körperlich, sexuell, psychisch oder ökonomisch erfolgen und ist in vielen verschiedenen Lebensbereichen anzutreffen.

Was ist unter körperlicher Gewalt zu verstehen?

Körperliche Gewalt im Sinne des Gesetzes ist jede Handlung, die das körperliche Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt. Hierzu zählen zum Beispiel Schläge, Tritte, das Festhalten oder das Anwenden von Zwang. Körperliche Gewalt ist strafbar und kann je nach Schweregrad mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was ist sexuelle Gewalt?

Sexuelle Gewalt umfasst alle Handlungen, die gegen den Willen einer Person ausgeübt werden und deren sexuelle Integrität verletzen. Hierzu zählen zum Beispiel Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung oder das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ohne Einwilligung. Sexuelle Gewalt ist eine Straftat und kann je nach Schweregrad mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was ist psychische Gewalt?

Psychische Gewalt im Sinne des Gesetzes ist eine Form der Gewalt, bei der eine Person gezielt und wiederholt auf psychische Weise verletzt oder bedroht wird. Hierzu zählen zum Beispiel Drohungen, Erpressungen, Demütigungen oder das systematische Ignorieren der Bedürfnisse und Wünsche einer Person. Psychische Gewalt ist strafbar und kann je nach Schweregrad mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Was ist ökonomische Gewalt?

Ökonomische Gewalt umfasst alle Handlungen, bei denen eine Person durch wirtschaftliche Mittel unter Druck gesetzt oder in Abhängigkeit gehalten wird. Hierzu zählen zum Beispiel das Vorenthalten von finanziellen Mitteln, das Verhindern von Berufstätigkeit oder das Anwenden von Gewalt im Rahmen von wirtschaftlichen Beziehungen.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Schutz vor Gewalt?

Der Schutz vor Gewalt ist in verschiedenen Gesetzen verankert. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Strafgesetzbuch (StGB), das verschiedene Formen von Gewalttaten unter Strafe stellt. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Stalking (§ 238 StGB)
  • Häusliche Gewalt (§ 223, § 238, § 240 StGB)

Daneben gibt es auch andere Gesetze, die den Schutz vor Gewalt sicherstellen sollen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), das Betroffenen von Gewalttaten einen schnellen und effektiven Schutz vor weiteren Übergriffen ermöglichen soll.
  • Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das den Handel mit illegalen Drogen unter Strafe stellt und damit auch Gewalttaten im Zusammenhang mit Drogenkriminalität bekämpft.
  • Das Waffengesetz (WaffG), das den Besitz und die Nutzung von Waffen regelt und damit auch potenzielle Gewalttaten mit Waffen verhindern soll.

Was können Betroffene von Gewalt tun?

Betroffene von Gewalt haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu schützen und Hilfe zu suchen. Hierzu zählen:

  • Die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle, wie zum Beispiel dem Weißen Ring oder dem Frauennotruf. Dort können Betroffene sich beraten lassen und Unterstützung erhalten.
  • Die Anzeige bei der Polizei. Hierdurch können Straftaten aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
  • Die Beantragung eines gerichtlichen Schutzantrags nach dem Gewaltschutzgesetz. Hierdurch kann ein sofortiger Schutz vor weiteren Übergriffen gewährleistet werden.
  • Die Inanspruchnahme von therapeutischer Hilfe, um die Folgen der Gewalt zu bewältigen und psychisch zu verarbeiten.

Wie können Täter von Gewalt bestraft werden?

Täter von Gewalttaten können je nach Schweregrad der Tat mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Dabei richtet sich die Strafhöhe nach dem jeweiligen Tatbestand und den Umständen der Tat.

Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung nach § 223 StGB droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB oder sexueller Nötigung nach § 177 Abs. 2 StGB droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren.

Zusätzlich zur Strafverfolgung können Täter auch zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden. Hierbei werden die Folgen der Gewalttat für das Opfer berücksichtigt und der Täter muss für den entstandenen Schaden aufkommen.


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Job: Technology Architect

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